Anerkennung
Anerkennungen und Zeugnisnachträge
Prüfungsanerkennungen beziehen sich auf den § 78 UG 2002 und § 63 (9) UG 2002.
Beantragung
- Die Antragstellung hat über UNIGRAZonline zu erfolgen (Visitenkarten UNIGRAZonline - Anerkennung/Zeugnisnachtrag - Neue Anerkennung). Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen und Zeugnisnachträge zwei unterschiedliche Applikationen sind, die nicht miteinander verknüpft sind.
- Nach erfolgreicher Erfassung ist ein Ausdruck des Anhanges (= Anerkennungsdruckliste) am Dekanat abzugeben. Bitte legen Sie dem Antrag bei Anerkennung von Prüfungen anderer Bildungseinrichtungen die LV-Zeugnisse bei.
- Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende der Curricula Kommission GLOBAL STUDIES.
- Bei Fragen zur Eingabe eines Antrages wenden Sie sich bitte an Herrn Mario Perner.
Interner Ablauf am URBI Dekanat
- Nachdem Sie den Anerkennungsantrag im Dekanat eingereicht haben, wird der Antrag kontrolliert und protokolliert.
- Danach wird der Bescheid, welchen die Studierenden erhalten, der CuKo-Vorsitzenden zur Unterschrift vorgelegt.
Bearbeitungsdauer
- bis maximal 2 Monate ab Einlangen des Antrages im URBI-Prüfungsreferat
Abholung des Bescheides
- Nachdem der Bescheid von der CuKo-Vorsitzenden unterzeichnet wurde, wird er Ihnen per E-Mail (ausnahmslos an die von der Universität Graz zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse) zugesandt.
Achtung!
- Eine nachträgliche Änderung eines Bescheides ist NICHT möglich. Weiterführende Informationen dazu entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung Ihres Bescheides. Bedenken Sie deshalb vor Übermittlung ihres Anerkennungsantrags ganz genau, ob Sie die Anerkennung tatsächlich so wünschen bzw. benötigen.
Zeugnisnachträge
Der Zeugnisnachtrag dient zum Nacherfassen von Lehrveranstaltungszeugnissen der Karl-Franzens-Universität Graz, die weder bei Ihren Prüfungsergebnissen noch auf dem Transcript of Records aufscheinen.
Eingabe
- Die Eingabe erfolgt über Ihre Visitenkarte in UNIGRAZonline (Anerkennungen/Zeugnisnachtrag). Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen und Zeugnisnachtrag zwei unterschiedliche Applikationen sind, die nicht miteinander verknüpft sind. Klicken Sie auf "Neues Zeugnis" und folgen Sie den Eingabeaufforderungen.
Bestätigung
- Damit Ihre Eingabe bestätigt werden kann, bringen Sie bitte das Originalzeugnis in das Dekanat der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät.
Bearbeitungsdauer
- Nach Vorlage des Originalzeugnisses im Dekanat wird die Eingabe innerhalb der nächsten 2 bis 3 Werktage bestätigt.
Zeugnisausdruck
- Nach erfolgtem Zeugnisnachtrag scheint die Prüfung nicht unter Ihren Prüfungsergebnissen jedoch auf dem Transcript of Records auf, das hat zur Folge, dass Sie sich kein Zeugnis über diese Prüfung ausdrucken können.
Kontakt
Ulrike-Maria Gelbmann
Vorsitzende der Curricula-KommissionInstitut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung,
Merangasse 18/II
8010 Graz
Klaudia Kramer
Koordinationsbüro für Global Studies,
Merangasse 18/EG
8010 Graz
GLOBAL STUDIES - Büro Studentische Mitarbeiter
Merangasse 18/EG
8010 Graz
(Ausgenommen LV-freie Zeit)
Sowie nach Vereinbarung per E-Mail