Fragen zu Anerkennungen und Zeugnisnachträgen
WICHTIG: Die bisher in § 78 Abs. 4 Z 2 UG vorgesehene Frist von 2 Semestern ab Studienbeginn, innerhalb der Anerkennungsanträge für Prüfungen aus vorangegangenen Studien gestellt werden mussten, wurde durch die letzte UG-Novelle abgeschafft. Seit 1.5.2024 sind die Studierenden daher wieder berechtigt, ohne zeitliche Einschränkungen Anerkennungen von Prüfungen aus vorangegangenen Studien zu beantragen. Jene Studierenden, deren Anerkennungsanträge zurückgewiesen wurden, weil sie die Frist versäumt hatten, haben die Möglichkeit ab sofort ihren Anerkennungsantrag erneut zu stellen.
Die Beantragung
- Die Antragstellung hat über UNIGRAZonline zu erfolgen (Visitenkarten UNIGRAZonline - Anerkennung/Zeugnisnachtrag - Neue Anerkennung). Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen und Zeugnisnachträge zwei unterschiedliche Applikationen sind, die nicht miteinander verknüpft sind.
- Nach erfolgreicher Erfassung ist ein Ausdruck des Anhanges (= Anerkennungsdruckliste) am Dekanat abzugeben. Bitte legen Sie dem Antrag bei Anerkennung von Prüfungen anderer Bildungseinrichtungen die LV-Zeugnisse bei.
- Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende der Curricula Kommission GLOBAL STUDIES.
- Bei Fragen zur Eingabe eines Antrages wenden Sie sich bitte an Frau Nina Kaufmann.
- Bei Fragen zu Zuordnungen von Leistungen im UNIGRAZonline finden Sie hier ein Videotutorial.
Interner Ablauf am URBI Dekanat
- Nachdem Sie den Anerkennungsantrag im Dekanat eingereicht haben, wird der Antrag kontrolliert und protokolliert.
- Danach wird der Bescheid, welchen die Studierenden erhalten, der CuKo-Vorsitzenden zur Unterschrift vorgelegt.
Bearbeitungsdauer
Bis maximal 2 Monate ab Einlangen des Antrages im URBI-Prüfungsreferat
Abholung des Bescheides
Nachdem der Bescheid von der CuKo-Vorsitzenden unterzeichnet wurde, wird er Ihnen per E-Mail (ausnahmslos an die von der Universität Graz zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse) zugesandt.
Warum braucht man einen Zeugnisnachtrag?
Dieser dient zum Nacherfassen von Lehrveranstaltungszeugnissen der Karl-Franzens-Universität Graz, die weder bei Ihren Prüfungsergebnissen noch auf dem Transcript of Records aufscheinen.
Die Eingabe
erfolgt über Ihre Visitenkarte in UNIGRAZonline (Anerkennungen/Zeugnisnachtrag). Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen und Zeugnisnachtrag zwei unterschiedliche Applikationen sind, die nicht miteinander verknüpft sind. Klicken Sie auf "Neues Zeugnis" und folgen Sie den Eingabeaufforderungen.
Die Bestätigung
Damit Ihre Eingabe bestätigt werden kann, bringen Sie bitte das Originalzeugnis in das Dekanat der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät.
Die Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage des Originalzeugnisses im Dekanat wird die Eingabe innerhalb der nächsten 2 bis 3 Werktage bestätigt.
Der Zeugnisausdruck
Nach erfolgtem Zeugnisnachtrag scheint die Prüfung nicht unter Ihren Prüfungsergebnissen jedoch auf dem Transcript of Records auf, das hat zur Folge, dass Sie sich kein Zeugnis über diese Prüfung ausdrucken können.
Eine nachträgliche Änderung eines Bescheides ist NICHT möglich. Weiterführende Informationen dazu entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung Ihres Bescheides. Bedenken Sie deshalb vor Übermittlung ihres Anerkennungsantrags ganz genau, ob Sie die Anerkennung tatsächlich so wünschen bzw. benötigen.