Frequently Asked Questions
Sie haben Fragen? Wir sind hier, um diese zu beantworten!
Zu welchem Thema haben Sie Fragen?
Masterstudium PLUS
Wie funktioniert ein Masterstudium PLUS und was wird dadurch im normalen Curriculum ersetzt?
Ein durch ein Mastermodul ergänztes Masterstudium wird zu einem Masterstudium Plus. In den studien- und disziplinenübergreifenden Modulen erwerben Masterstudierende Schlüsselkompetenzen für die Berufs- und Arbeitswelt und die Persönlichkeitsbildung. Mehr Infos zum Masterstudium Plus finden Sie hier.
Man kann das Masterstudium Plus nicht nur ergänzend zum Masterstudium machen, sondern sich auf Wunsch die beiden Erweiterungsmodule (vgl. Curriculum) anrechnen lassen.
Anerkennungen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Vorlesung anerkennen lassen will?
Bitte wenden Sie sich direkt an das URBI Dekanat: urbi(at)uni-graz.at
Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?
Über Uni Graz Online „Meine Anerkennungen“ kann man einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dafür klicken Sie auf Aktionen und Neue Anerkennung. Hier müssen Sie ausfüllen, um welchen Anerkennungstyp es sich handelt. Danach klicken Sie Auswahl Position und dann auf Aktion Neue Position. Hier können Sie die verschiedenen Kurse auswählen und dem jeweiligen Modul zuordnen. Danach bitte das Anerkennungsformular in PDF speichern und an das URBI Dekanat per E-Mail senden, da der Anerkennungsantrag noch bestätigt werden muss.
Interdisziplinäres Praktikum
Was sind die Voraussetzungen für eine Anmeldung zu einem IP?
Für eine Anmeldung müssen das Modul A und das Submodul B.5 abgeschlossen sein.
Pflichtpraxis
Was benötige ich für die Einreichung eines Pflichtpraktikums?
Insgesamt müssen 150 Stunden (6 ECTS, entspricht ca. 1 Monat) absolviert werden. Eine Vollanstellung ist nicht erforderlich. Teilzeitbeschäftigungen werden äquivalent angerechnet.
Folgende Unterlagen müssen bitte unbedingt vor Antritt des Praktikums im Koordinationsbüro für Global Studies abgegeben bzw. per E-Mail eingereicht werden:
- der ausgefüllte und vollständige originale Genehmigungsantrag
- eine 1-2-seitige Tätigkeitsbeschreibung, die der zukünftigen Arbeitgeber mit Unterschrift bestätigt hat. Es sollte klar ersichtlich sein, in welcher Weise du das im Studium erlernte Wissen anwenden und erproben kannst und worin der inhaltliche Bezug zwischen deinem Studienschwerpunkt und der Praktikumstätigkeit liegt.
- Ein vom Antragsteller:in unterschriebenes Motivationsschreiben
Praktika können nicht im Nachhinein genehmigt werden!!!
An wen muss ich das Motivationsschreiben richten?
Das Motivationsschreiben dient dazu uns zu verdeutlichen, dass Sie sich über das Praktikum und seinen Nutzen für Ihr späteres Berufsleben Gedanken gemacht haben. Es ist also an uns adressiert (Ansprechperson: Klaudia Kramer), und beinhaltet eine Begründung für Ihre Praktikumswahl, Ihre Praktikumsstelle und Ihre persönliche Motivation für diese Stelle. Das Motivationsschreiben an uns sollte nicht dasselbe Anschreiben wie für den Praktikumsgeber sein.
Was muss ich nach erfolgreich absolvierter Pflichtpraxis machen?
Ihr Praktikumsgeber bestätigt Ihnen den erfolgreichen Abschluss der Pflichtpraxis. Dafür sind auf dem Antragsformular die letzten beiden Seiten vorgesehen. Seite drei ist deutschsprachig und die letzte Seite bietet die Möglichkeit die absolvierte Praxis auch in Englisch zu bestätigen, wenn Sie z.B im Ausland Ihre Pflichtpraxis absolviert haben. In jedem Fall genügt es vollkommen, wenn Ihr Praktikumsgeber eine der beiden Seiten ausfüllt. Die Bestätigung wird bitte wieder an das Koordinationsbüro für Global Studies geschickt, damit wir die absolvierte Praxis in UGO eintragen können.
Auslandssemester
Ist es möglich ein Auslandssemester zu machen?
Ja, man kann im Master Global Studies auch ein Auslandssemester machen, und wir empfehlen das sogar ausdrücklich! Dabei unterstützt das Büro für Internationale Beziehungen. Wichtig ist nur, dass die Universität im Ausland ausreichend viele Kurse für die Studienrichtung in Graz anbietet.
Hinweis: Die Bewerbung erfolgt meist 1 Jahr oder länger im Voraus. Behalten Sie also bei der Planung auch die Bewerbungsfristen im Blick.
Wo kann ich mich für ein Auslandssemester bewerben?
Das Büro für Internationale Beziehungen (BIB) unterstützt Sie bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes. Die Bewerbung erfolgt über Mobility-Online. Bitte wenden Sie sich daher direkt an das BIB. Nähere Infos zur Planung finden Sie hier.
Masterarbeit
In welchem Bereich kann ich meine Masterarbeit absolvieren?
Das Thema der Masterarbeit ist einem der Submodule C.1 zu entnehmen, in dem mindestens 12 ECTS absolviert wurden, oder hat im Falle einer interdisziplinären Arbeit in einem sinnvollen Zusammenhang damit zu stehen. Das Thema der Masterarbeit kann nicht einem überfakultären Mastermodul entnommen werden. Ein expliziter Zusammenhang des Masterarbeitsthemas zu einer konkreten Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
In dem gewählten Submodul, in dem die Masterarbeit verfasst wird, sind zudem passende Lehrveranstaltungen aus C.2.1 und C2.2 zu absolvieren.
Wie findet man einen/eine Professor:in für die Betreuung der Masterarbeit?
Für die Wahl des/der Betreuer:in gilt: Die Betreuungsperson muss der gewählten disziplinären Vertiefung zugordnet sein, in der die Masterarbeit verfasst wird und in der Regel habilitiert sein. Informationen darüber finden Sie in den studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung § 26 (3) und (4). Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des URBI Dekanates.
Wo muss ich das Thema meiner Masterarbeit einreichen?
In welcher Sprache muss die Masterarbeit verfasst werden?
Die Sprache ist mit dem/der Betreuer:in abzusprechen. Grundsätzlich liegt die Entscheidung zwischen Deutsch und Englisch.
Wo kann ich mich für die Verteidigung der Masterarbeit anmelden?
Nach der positiven Beurteilung der Masterarbeit findet die Verteidigung der Arbeit in Form einer mündlichen Prüfung im Umfang von 1 ECTS statt. Es handelt sich hierbei NICHT um eine Masterprüfung oder einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss. Die Prüfung kann daher auch stattfinden, bevor alle erforderlichen ECTS absolviert wurden. Der/die Prüfer:in ist der/die Betreuer:in der Masterarbeit. Es gibt keine/n Zweitprüfer:in. Die Anwesenheit eines/einer Prüfer:in, der/die über ein gültiges wissenschaftliches Dienstverhältnis an der Universität Graz verfügt, ist jedoch zwingend erforderlich (weder Doktorat noch Habilitation sind erforderlich). Die Kandidat:in organisiert die Fachprüfung in Absprache mit dem/der Betreuer:in selbst (Termin, Ort - online ist auch jederzeit ohne Genehmigung möglich, Protokollant:in). Gegenstand der Verteidigung ist (a) 15 Minuten Präsentation der Arbeit und (b) 10 Minuten Diskussion der Arbeit.
Wo kann ich mich für die Sponsionsfeier anmelden?
Der universitäre Festakt bietet dir die Möglichkeit, deinen Studienabschluss mit Familie und Freunden gebührend zu feiern. Wir, die Universität Graz, ermöglichen Ihnen, diese Feier in einem exklusiven Rahmen zu gestalten. Die akademische Abschlussfeier findet in der auf das Jahr 1895 zurückgehende Aula der Universität Graz statt.
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung zum Festakt notwendig:
- ausgefülltes Anmeldeformular (Mr (uni-graz.at))
- Bestätigung über die Bezahlung von € 50.-
- amtlicher Lichtbildausweis bzw. Studierendenausweis
Die Unterlagen können auch eingescannt per E-Mail (verleihung(at)uni-graz.at) übermittelt werden.
Aktuelle Termine und Informationen finden Sie unter: Sponsion und Promotion - Studienabteilung (uni-graz.at)