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Masterarbeit und Verteidigung

Abwicklung und Regelung der Betreuung von Masterarbeiten sowie Vergabe der Masterarbeitsthemen

Die Masterarbeit wird im dritten/vierten Semester des Masterstudiums verfasst. Die Regelung über die Abwicklung und Betreuung von Masterarbeiten wie auch die Vergabe der Masterarbeitsthemen im Rahmen des Masterstudiums GLOBAL STUDIES ist wie folgt definiert:

  • Das Thema der Masterarbeit muss in einem sinnvollen Zusammenhang mit der disziplinären Vertiefung und insbesondere auch dem Submodul "Wissenschaftliches Arbeiten und Forschungskontext" (Forschungsmodul) stehen (siehe Curricula). Ein expliziter Zusammenhang des Masterarbeitsthemas zu eine konkreten Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.  
  • Die Masterarbeit umfasst 20 ECTS.
  • Begleitend zum Verfassen der Masterarbeit sind bei den Fachschwerpunkten Wirtschaft und Umwelt sowie Gesellschaft und Kultur die entsprechenden Lehrveranstaltungen aus dem zugeordneten Submodul "Wissenschaftliches Arbeiten und Forschungskontext" (Forschungsmodul) aus der gewählten disziplinären Vertiefung zu absolvieren. Für den Besuch der Begleitveranstaltung zur Masterarbeit (z.B. Masterseminar/Masterkolloquium o.ä.) sind mindestens 12 ECTS aus der gewählten disziplinären Vertiefung Voraussetzung. Dieser Punkt gilt nicht als Voraussetzung für den Fachschwerpunkt Recht und Politik.
  • Das Thema der Masterarbeit ist grundsätzlich so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
  • Die Genehmigung des Masterarbeitsthemas obliegt dem Studiendekan.
  • Die Betreuerin/der Betreuer hat zwei Monate Zeit für die Beurteilung.
  • Für die Wahl des/der Betreuer/in gilt: Die Betreuungsperson muss der gewählten disziplinären Vertiefung zugordnet sein, in der die Masterarbeit verfasst wird, und in der Regel habilitiert sein.
Person mit Buch ©fizkes - stock.adobe.com
©fizkes - stock.adobe.com

ACHTUNG: Für alle Studienpläne gilt, dass der Zeitraum zwischen der offiziellen Einreichung der Masterarbeit am URBI Dekanat und der Masterprüfung/Verteidigung mindestens 4 Wochen betragen muss!

Verteidigung der Masterarbeit

Nach der positiven Beurteilung der Masterarbeit findet die mündliche Verteidigung der Arbeit ( als Fachprüfung mit 1 ECTS) statt, und zwar auch, bevor alle für den Studienabschluss nötigen ECTS absolviert wurden. Prüfer:in ist der/die Betreuende der Masterarbeit. Zusätzlich erforderlich ist die Anwesenheit eines/einer Protokollanten/in, der/die über ein aufrechtes wissenschaftliches Dienstverhältnis an der Universität Graz verfügt, aber weder Doktorat, noch Habilitation benötigt. Die Kandidatin/der Kandidat organisiert die Verteidigung in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer selbst (Termin, Ort, Abgabe der nötigen Formulare beim Dekanat). Online-Verteidigungen sind ohne Genehmigung möglich, müssen aber auch mittels Formular am URBI Dekanat angemeldet werden. Gegenstand der Verteidigung ist (a) 15 Minuten Präsentation der Arbeit und (b) 10 Minuten Diskussion der Arbeit.

Formulare zur Genehmigung des Masterarbeitsthemas sowie zur Einreichung der Masterarbeit

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