Alles, was man zur Pflichtpraxis wissen muss
Die integrierte, obligatorische facheinschlägige Praxis ist empfohlenerweise im 3. Semester zu absolvieren. Wir empfehlen den Abschluss der Grundmodule A und B vor Antritt der Praxis. Die Praxis kann im In- und Ausland, vorzugsweise an staatlich autorisierten und anerkannten Institutionen, bei einschlägig tätigen NGOs sowie bei internationalen Organisationen absolviert werden und ist vorab zu beantragen.
Die Höhe des Entgelts obliegt der individuellen Absprache zwischen der/dem Studierenden und der Organisation. Die Studierenden sind für den Zeitraum des Praktikums für den Abschluss einer Versicherung selbst verantwortlich.
Eigenständige Organisation des Praktikums
Die facheinschlägige Praxis ist eigenständig und selbstverantwortlich zu organisieren, für die Universität besteht keine Verpflichtung, Praxisplätze zu organisieren. Dennoch versuchen wir, geeignete Organisationen als KooperationspartnerInnen zu finden, um den Studierenden die Suche zu erleichtern. Die KooperationspartnerInnen werden hier auf der Homepage veröffentlicht und müssen von den Studierenden selbstständig kontaktiert werden. Auf den Erhalt von Praxisplätzen besteht kein Rechtsanspruch.
Praktika und Zuschuss für unbezahlte Praktika im Ausland
Es gilt zu beachten, dass für die Planung von Praktika im Ausland oft eine längere Vorlaufzeit von 3 bis 6 Monaten notwendig ist. Oft gibt es Deadlines für die Bewerbung. Die Vorbereitungszeit variiert bei den Organisationen und oftmals ist auch eine Vorbereitung bzw. Nachbereitung verpflichtend. Zu berücksichtigen ist weiters, dass für solche Praktika auch Kosten (Anmelde-, Bearbeitungsgebühren, Reisekosten, Aufenthaltskosten) entstehen, die die Studierenden selber tragen müssen. Informationen zu Zuschüssen finden Sie untenstehend.
Es besteht die Möglichkeit, im Büro für Internationale Beziehungen um einen Praktikumszuschuss anzusuchen. Nähere Informationen finden Sie unter: http://international.uni-graz.at/
Anerkennung ähnlicher Aktivitäten
Eine Anrechnung bzw. Anerkennung ähnlicher Aktivitäten aus anderen Studien ist nicht möglich.
Eintragung der ECTS-Anrechnungspunkte in UGO
Die Eintragung der ECTS-Anrechnungspunkte erfolgt nach Abgabe der Bestätigung für die absolvierte Praxis im Koordinationsbüro.
Welche Unterlagen sind dem Koordinationsbüro für Global Studies zu übermitteln?
ACHTUNG: DIE BEANTRAGUNG MUSS VOR ANTRITT DER PRAXIS ERFOLGEN!